Informationen zur Einschulung 2022/2023
Empfehlung Umgang mit Erkältungssymptomen
Neue Regelungen ab 02.05.2022
Liebe Eltern,
liebe AG-Leiterinnen,
liebe KollegInnen,
ab Montag, 02.05.22 gelten neue Regelungen:
- keine anlassbezogene Testpflicht mehr (5-Tage-Testung)
- Wegfall der zweimaligen Testungen in der Woche
- Aufhebung Testkonzept Schulen in Rlp
- Wegfall Quarantänepflicht für Kontaktpersonen/Hausstandsangehörige
- Quarantänezeitraum auf 5 Tage verkürzt (wenn 48h ohne Symptome, ansonsten maximal 10 Tage Q) – kein Freitesten nötig
– Masken dürfen weiterhin getragen werden
– Sport findet wieder regulär in der Turnhalle statt!
Da wir noch Tests haben, dürfen sich die Kinder gerne weiterhin zweimal pro Woche in der Klasse testen. Diese Testungen sind eigenverantwortlich und werden nicht mehr nach Anleitung durchgeführt.
WICHTIG: Aufgrund der noch immer hohen Zahlen und aus eigener Erfahrung: Bitte schicken Sie Ihre Kinder NICHT mit Erkältungssymptomen in die Schule.
Viele Grüße
Florian Neudert
Änderung des Infektionsschutzgesetz ab 04.04.2022
Liebe Eltern,
vom 04.04. bis 29.04.2022 gelten folgende Regeln:
– Maskenpflicht an allen Schulen entfällt
– keine verpflichtenden Tests mehr für die Teilnahme am Präsenzunterricht (aber weiterhin zwei freiwillige anlasslose Tests pro Woche -> nur mit Einverständnis der Eltern)
– bei Infektion innerhalb der Klasse bis zum 29.04. weiterhin verpflichtende Tests an fünf aufeinanderfolgenden Schultagen
Elternschreiben Änderungen-der-Regelungen-zum-Infektionsschutz
Viele Grüße
Florian Neudert
Klasse2000 – Info für Eltern der 1. Klasse
Testkonzept / Hygieneplan
Infoschreiben Ministerium „Weiteres Vorgehen „
Liebe Eltern,
anbei das Schreiben der Ministerin zum weiteren Vorgehen in den Schulen in Rlp. Zusammengefasst heißt das:
Bis einschließlich 11. März 2022 wie gehabt:
– Maskenpflicht am Platz
– dreimalige anlasslose Testen pro Woche (sowie das anlassbezogene Testen an fünf aufeinanderfolgenden Schultagen)
Ab 14. März 2022:
– keine Maskenpflicht in Grundschulen und Förderschulen am Platz (zweimal pro Woche anlasslos und nach einem Infektionsfall fünf Mal anlassbezogen testen)
– im Sportunterricht keine Maskenpflicht mehr
– keine Einschränkungen für den Musikunterricht
GTS:
ab 14.03.2022 wird die Beurlaubungsregelung aufgehoben -> GTS Kinder sind wieder regulär auch am Nachmittag da
wenn es die Zahlen zulassen wollen wir nach den Osterferien die AGs neu vergeben (Auswahl durch die Kinder selbst)
Viele Grüße
Florian Neudert
Info GA zum allgemeinen Vorgehen bei positivem Test
Guten Morgen liebe Eltern,
ich hoffe Sie hatten entspannte Winterferien und konnten die Sonne genießen. Anbei eine Info vom Gesundheitsamt zum Vorgehen bei positivem Testergebnis für Sie zur Info.
Positiver Selbsttest -> Verpflichtung: Direkt einen zertifizierten PoC-Antigentest an einer Teststelle durchführen lassen:
a) negativer PoC-Antigentest -> keine Quarantäne! Keine Maßnahmen für Kita-Gruppe oder Klasse!
b) positiver PoC-Antigentest -> Quarantänepflicht gem. AbsonderungsVO für positiv getestete Person, nicht ausreichend Immunisierte Kontaktpersonen, Kita-Gruppe sowie Testpflicht für Klasse!
Positiver PoC-Antigentest an einer Teststelle -> PCR-Test in einer Arztpraxis oder an einer PCR-Teststelle durchführen lassen:
a) negativer PCR-Test -> Quarantäne-/Testpflicht für alle ist sofort beendet!
b) positiver PCR-Test -> Quarantäne-/Testpflicht bleibt bestehen. Positiv getestete Person hat Anspruch auf einen Genesenennachweis!
Viele Grüße
Florian Neudert