November 23 2021

12. Hygieneplan für Schulen & Konzept Selbsttests Schüler

Liebe Eltern,
anbei der aktualisierte Hygieneplan und das überarbeitete Konzept Selbsttests Schüler, die ab morgen gültig sind.
WICHTIG: Ab Mittwoch, 24.11.2021 darf die Schule nur noch mit Nachweis betreten werden:

  • Geimpft
  • Genesen
  • tagesaktueller Test

Viele Grüße Florian Neudert

12. Hygieneplan

Konzept Selbsttests Schüler

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November 22 2021

Vorgehen bei positivem Fall in der Klasse

Liebe Eltern,
ich möchte Sie hiermit noch einmal über die Vorgehensweise bei einem positiven Fall in der Schule informieren (Vorgabe des Gesundheitsamtes):

Stufe 1: 1 positiver Selbsttest oder POC/PCR-Test durch einen Arzt/Teststelle:
die Klasse trägt ab Bekanntwerden des Falls 5 Tage Maske und testet an den weiteren 5 Schultagen
Stufe 2: 2 positive Tests:
10 Tage Quarantäne ab Bekanntwerden des zweiten Falls für alle Schülerinnen und Schüler.
Zwei Kategorien:
enge Kontaktpersonen (Sitznachbarn, Pausenkontakt, Sportgruppe in der Halle) können sich nach 5 Tagen mit einem negativen PCR-Test freitesten. Andere Kontakte (die weiter weg sitzen) können sich direkt mit PCR-Test freitesten.
Sobald das negative PCR-Ergebnis vorliegt ist der Schulbesuch wieder möglich. Wenn ein Test positiv ausfällt Quarantäne 14 Tage ab PCR-Abstrich, keine Verkürzung möglich.
Stufe 3: bei drei Positiven:
ganze Klasse geht 10 Tage in Quarantäne mit Möglichkeit der Freitestung nach 5 Tagen

Gilt nicht für asymptomatische vollständig Geimpfte und Genesene! Diese müssen sich nicht testen lassen (PCR-Test auf freiwilliger Basis wird angeboten) und auch nicht in Quarantäne gehen.

Im Fall von 2 oder mehreren positiven Fällen erhält die Schule vom Gesundheitsamt einen Elternbrief mit Informationen über Quarantäne, Freitestung und einen PCR-Testtermin (Tag 5)

Geschwisterkinder eines positiven Selbsttests in der Schule werden ebenfalls nach Hause geschickt.

Aufgrund der Anzahl der Infektionen werden die Positiven gebeten (ist auch in der Absonderungsverordnung RLP so vorgesehen), ihre Kontakte selbst zu informieren.


Wir testen ab heute zwei mal pro Woche (Montag & Mittwoch). Wenn ein Kind am Testtag krank ist, wird der Test dann am nächsten Schultag nachgeholt.

Aufgrund der dramatischen Zahlen empfiehlt das Gesundheitsamt das Tragen der Masken auch im Unterricht zum Schutze aller.

Ich habe Ihnen noch ein Schaubild angehängt.

Herzliche Grüße von der Bein
Florian Neudert

Schaubild Schulen Kontaktpersonenmanagement

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November 19 2021

Infos zur Teststrategie

Liebe Eltern, anbei wichtige Infos des Ministeriums:

… die Teststrategie bezogen auf die anlasslose Testungen das Corona-Warnstufensystem des Landes anzupassen. Das bedeutet, dass in Schulen, für die die Warnstufe 1 gilt, künftig weiterhin Personen, die nicht geimpft oder genesen sind, einmal pro Woche anlasslos getestet werden. An Schulen, die sich in Warnstufe 2 befinden, wird zweimal pro Woche, bei Warnstufe 3 dreimal pro Woche anlasslos getestet

… Da sich zudem die Präventionswochen nach den Schulferien bewährt haben, wird nach den Weihnachtsferien in der Zeit vom 3. Januar bis zum 14. Januar 2022 auch in Warnstufe 1 zweimal anlasslos getestet

… die anlassbezogene Testpflicht für Personen, die nicht geimpft oder genesen sind, die gemäß Absonderungsverordnung im Falle des Auftretens eines positiven (Selbst-)Testergebnisses an einer Schule in der betreffenden Klasse, Lern- oder Betreuungsgruppe für die folgenden fünf Schultage umgesetzt wird. Diese Regelungen gelten selbstverständlich weiter. …

Viele Grüße
F.Neudert

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September 24 2021

Anmeldung zur Herbstschule

Liebe Eltern,
anbei das Anmeldeformular für die Herbstschule! Bitte ausgefüllt an die/den KlassenlehrerIn zurück. Die Herbstschule 2021 findet in der GS Oberstein statt. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Bußmer oder Frau Schwarz von der Stadtverwaltung.

Anmeldeschluss: 28.09.2021

Viele Grüße Florian Neudert

Anmeldeformular

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September 20 2021

Herbstschule 2021

Liebe Eltern,

HIER

hier finden Sie einen Flyer des Ministeriums zur Herbstschule 2021. Bei Interesse melden Sie sich bitte bei Ihrer(m) Klassenlehrer(in).

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September 13 2021

Neue Absonderungsverordnung

Schaubild Schulen Kontaktpersonenmanagement ab 13.09.2021

Liebe Eltern,

  • Neu ist, dass nun auch positive Selbsttests in den Schulen schon als positiver Fall gewertet werden.

Bei einem einzigen positiven Fall (Selbsttest, POC oder PCR) in der Klasse gilt nun keine Absonderungspflicht mehr, sondern eine 5-tägige Pflicht zum Selbsttesten sowie die Maskenpflicht in der Schule (§ 3 Abs. 2 a). Wird der Selbsttest in der Nachtestung durch einen negativen POC-Schnelltest oder eine negative PCR widerlegt, entfällt die Masken- und Testpflicht wieder.

Tritt in der gleichen Klasse/im gleichen Kurs innerhalb von 7 Tagen ein zweiter positiver Fall auf, handelt es sich gem. Infektionsschutzgesetz um ein Ausbruchsgeschehen. Bei einem Ausbruch gelten die Regeln des § 3 Abs. 2 c) der Absonderungsverordnung. Dann muss die ganze Klasse unverzüglich nach Hause in Absonderung gehen.

Absonderung bedeutet, dass die Personen sich häuslich absondern müssen, sie dürfen das Haus/die Wohnung nicht verlassen und keinen Besuch empfangen.

Die direkten Sitznachbarn (links, rechts, die Bank davor und dahinter) der positiven Fälle, sowie andere Personen, die engen Kontakt zu den positiven Fällen hatten (z.B. Sportgruppe, die in einer Turnhalle Sport gemacht hat oder enger Kontakt in der Pause) müssen für mindestens 5 Tage (gerechnet ab Bekanntwerden des zweiten positiven Falls) in Quarantäne bleiben. Sie haben die Möglichkeit die Quarantäne mit einem negativen PCR-Test, der frühestens am 5. Tag durchgeführt werden darf, zu beenden.
Der Rest der Klasse/Gruppe darf die Quarantäne direkt wieder mit negativem PCR-Test beenden und muss anschließend für 4 Tage in der Schule Selbsttests durchführen und Maske tragen. Der erste Selbsttest ist bei Wiederbetreten der Schule durchzuführen.

Die Masken-, Test- und Quarantänepflicht entfällt bei asymptomatischen vollständig Geimpften (letzte Impfung vor mind. 14 Tagen) oder Genesenen (mit gültigem Genesenenausweis).

Symptomatische Geimpfte und Genesene zählen als krankheitsverdächtig und müssen bis zum negativen PCR-Test in Quarantäne gehen.
Die positiv getesteten Personen bleiben weiterhin mindestens 14 Tage in Quarantäne, daran hat sich bislang noch nichts geändert. Ebenso deren private Kontaktpersonen und das häusliche familiäre Umfeld.

Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag

Corona KVBIR

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September 13 2021

Betrifft Elternabende

Liebe Eltern,

folgende Regeln bestehen nach der derzeit geltenden 11. Fassung des Hygieneplans-Corona für die Elternabende:

  • Ein Abstand von 1,5 m ist einzuhalten. Dies gilt nicht für Personen, die gemeinsam im gleichen Haushalt leben.
  • Eine Maskenpflicht (medizinische Gesichtsmaske oder Maske der Standards KN95/N95 oder FFP 2 oder vergleichbar) gilt im Schulgebäude, nicht aber am Sitzplatz (Warnstufe 1 wie momentan) Bei den Warnstufen 2 und 3 gilt eine Maskenpflicht auch am Sitzplatz.
  • Keine Pflicht zur Kontakterfassung oder Testpflicht

Viele Grüße
Florian Neudert

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September 10 2021

Neue Dokumente online

Liebe Eltern,

unter Elternbriefe / Formulare finden Sie neue aktuelle Dokumente zu den Warnstufen und einen neuen Hygieneplan für Schulen in Rlp.

Grüße
F. Neudert

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