Februar 4 2022

Fragen „Quarantäne ja/nein“

Guten Morgen liebe Eltern,
anbei drei Schaubilder vom GA, die hoffentlich jegliche Unklarheiten/Fragen bzgl. „Quarantäne ja/nein“ klären.
Es hängt davon ab, wo der Kontakt zu der positiv getesteten Person stattgefunden hat:
1. War dieser Kontakt innerhalb der Kita/Schule, so gelten die Regelungen des § 3 AbsonderungsVO

  • Kitakinder: Quarantäne grds. 10 Tage, freitesten möglich mit negativem POC-Antigentest am Tag, der auf den Tag des letzten Kontakts folgt
  • Schüler/innen: keine Quarantäne, aber 5 Tage Selbsttest

2. War dieser Kontakt jedoch im privaten Bereich (im familiären Haushalt, auf einer Geburtstagsfeier, im Training, bei Freunden, etc.) so gelten die „normalen“ Quarantäneregeln für Kontaktpersonen und Hausstandsangehörige nach § 2 AbsonderungsVO.

  • Hausstandsangehörige: Quarantäne grds. 10 Tage, freitesten möglich mit negativem POC-Antigentest am 8. Tag nach dem positiven PCR des Hausstandsmitglieds
  • Enge Kontaktpersonen (Kontakt länger als 10 Min, weniger als 1,5m Abstand, ohne Maske – oder länger als 10 Min. gemeinsam mit positiv getesteter Person im gleichen Raum mit hoher Konzentration an infektiösen Aerosolen): Quarantäne grds. 10 Tage, freitesten möglich mit negativem POC-Antigentest am 8. Tag dem letzten Kontakt

Begründet werden die unterschiedlichen Regeln damit, dass es in den Schulen und Kitas Hygienekonzepte gibt, die eingehalten werden. Außerdem sollen die Betreuung und Beschulung der Kinder weiter sichergestellt werden. Hygienekonzepte gibt es im privaten Bereich nicht, daher ist davon auszugehen, dass sich die Kontakte im Privatbereich eher infizieren, was sich in vielen Fällen auch bestätigt.
Natürlich gilt nach wie vor keine Quarantäne-/Testpflicht für Geboosterte, frisch Geimpfte, frisch Genesene und geimpfte Genesene nach den derzeit gültigen Regelungen.

Viele Grüße Florian Neudert

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Januar 31 2022

Schaubild neue Quarantäneverordnung

Schaubild

Die aktuelle Absonderungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz vom 28.01.2022 finden Sie unter folgendem Link:  https://corona.rlp.de/de/service/rechtsgrundlagen/

Es gelten aktuell folgende Regelungen:

Positiv getestete Personen:

  • Für positiv getestete Personen (PCR-Test oder POC-Antigen-Schnelltest durch geschultes Personal) gilt eine 10-tägige Quarantänepflicht gerechnet ab dem Abstrichdatum des ersten positiven Tests mit der Möglichkeit sich nach 7 Tagen (also ab dem 8. Tag) mit POC-Antigentest freizutesten.

Ein positiver Selbsttest muss durch einen POC- oder PCR-Test bestätigt werden. Die Personen sind verpflichtet, unverzüglich einen POC-Antigentest durch geschultes Personal an einer Teststelle durchführen zu lassen. Ist das Ergebnis positiv, besteht eine unmittelbare Absonderungspflicht, § 6 AbsonderungsVO.

Melde- und Informationspflicht:

Die Schulen und Kitas sind bei Vorliegen einer positiven Testung einer Person verpflichtet, das zuständige Gesundheitsamt umgehend zu informieren (§ 5 Abs. 3 AbsonderungsVO sowie Meldepflicht nach IfSG). Außerdem sind anonymisiert die Sorgeberechtigten der Schüler*innen oder Kinder aus der Klasse, Lern- oder Betreuungsgruppe oder Betreuungskohorte, in der die Infektion aufgetreten ist, darüber zu informieren.

Rückverfolgung allgemein:

  • Als Kontaktpersonen zählen alle Kinder/Schüler*innen/Päd. Personal, die in den vergangenen 5 Tagen vor dem positiven Abstrich bzw. der 2 Tage vor Symptombeginn (meist deckungsgleich) Kontakt zur infizierten Person hatten bzw. ein Kontakt nicht sicher ausgeschlossen werden kann.

Kontaktpersonenmanagement in Schulen – NEU!!!:

  • 1 positiver Fall (Selbsttest, POC-Schnelltest, PCR-Test) in der Klasse/im Kurs § 3 Abs. 1 AbsonderungsVO >>

für alle Kontaktpersonen der Lern- und Betreuungsgruppe, also Schüler*innen und Lehrpersonal der Klasse/Kurse/Parallelklasse, die in den 5 Tagen vor dem positiven Abstrich gemeinsam mit der infizierten Person im Unterricht waren, besteht eine Testpflicht (Selbsttest in der Schule) für die nächsten 5 Schultage, jedoch keine Quarantänepflicht. Von der Testpflicht ausgenommen sind Geboosterte, geimpfte Genesene, frische Geimpfte sowie frische Genesen (s. unten). Die Testpflicht endet, sobald der positive Selbsttest oder POC-Antigen-Schnelltest durch einen „höherwertigen“ Test (in der Regel PCR-Test) mit negativem Ergebnis widerlegt wird. Für Kontaktpersonen, die in den 10 Tagen nach Kontakt zu einer positiv getesteten Person Krankheitssymptome entwickeln, gilt dennoch eine Absonderungspflicht bis ein negatives PCR-Ergebnis vorliegt, diese gelten dann als „krankheitsverdächtig“ auch wenn sie geboostert/geimpft/genesen sind.

ÜBERGANGSREGELUNG Schule: Wer in den letzten Tagen Kontaktperson in einer Schule war und keine Symptome hat, darf die Quarantäne (die auf Grundlage der alten Verordnung galt) heute ohne Test verlassen, die Absonderungspflicht entfällt automatisch ab heute.

Quarantänebescheinigung: Quarantänebescheinigungen können am Ende der Absonderung auf Antrag ausgestellt werden. Bitte online beantragen:  https://corona.landkreis-birkenfeld.de/infos/quarantaenebescheinigung

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Januar 28 2022

Würstchen vom Förderverein

Liebe Eltern,
das erste Schulhalbjahr geht heute zu Ende. Um den Kindern eine kleine Freude zu machen und das Halbjahr abzuschließen hat sich der Förderverein spontan dazu entschieden heute jedem Kind eine Bratwurst zu spendieren. Unser Hausmeister Herr Brosch hat dabei seine Grillfertigkeiten bravourös unter Beweis gestellt und über 170 Würstchen gegrillt.
Die Rückmeldung war durchweg positiv, die Frage nach einer Wiederholung kam mehrfach auf 🙂
Solche Aktionen sind durch den Förderverein nur möglich, wenn viele Leute sich dazu entscheiden Mitglied zu werden. Hier auf der Homepage finden Sie das Antragsformular.
Über einen regen Zulauf freuen wir uns sehr 🙂

Wir wünschen Ihnen ein schönes Wochenende
Herzliche Grüße von der Bein
Florian Neudert (stv. Vorsitzender des FöV)

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Januar 27 2022

Neue Quarantäne-Regelung ab 31.01.2022

Liebe Eltern,
anbei erhalten Sie das Schreiben des Ministeriums von gestern Nachmittag (Eingang 17:23h). Da in manchen Medien die Information verbreitet wird, dass wir Schulen uns aussuchen könnten, wie oft bei uns getestet wird, möchte ich Ihnen nur sagen, dass wir keinesfalls autark agieren sondern die Vorgaben des Ministeriums umsetzen müssen.

Diese lauten nun wie folgt: Ab Montag, 31.01.2022 tritt eine Anpassung der Quarantäneregelung und der Teststrategie in Kraft.

  • wir testen nun an drei Tagen in der Woche (Mo, Mi, Fr)
  • Geimpfte/Genese können sich freiwillig testen
    – Minderjährige nur mit Einverständniserklärung (bitte bescheinigen Sie uns, wenn Ihr Kind vollständig geimpft oder falls es genesen ist)
  • nur noch die positiv getestete Person muss in Quarantäne
    – die restliche Klasse testet sich dann an fünf Schultagen hintereinander selbst
  • Zeitraum: vorerst bis 18.02.2022
  • das Gesundheitsamt kann weitergehende Maßnahmen ergreifen (im begründeten Einzelfall)

Vielen Dank für Ihr Verständnis – bleiben Sie gesund!
Florian Neudert

Schreiben des Ministeriums vom 26.01.2022

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Januar 17 2022

Neue Quarantäne-Verordnung ab 15.01.22

Kontaktpersonenmanagement in Schulen – NEU!!!:

  • 1 positiver Fall (Selbsttest, POC-Schnelltest, PCR-Test) in der Klasse/im Kurs § 3 Abs. 1 AbsonderungsVO >>
  1. für alle „engen“ Kontaktpersonen, also Schüler*innen und Lehrpersonal der Klasse/Kurse/Parallelklasse, die in den 5 Tagen vor dem positiven Abstrich gemeinsam mit der infizierten Person im Unterricht waren und ein Abstand im Radius von > 2m zur infizierten Person nicht dauerhaft eingehalten wurde (direkte Sitznachbarn, Sportgruppe innen, enger Kontakt in Pausen, Betreuung, AG etc.) gilt grds. ab Bekanntwerden der Infektion eine sofortige Quarantänepflicht. Die Quarantäne endet 10 Tage nach dem letztmöglichen Kontakt zur infizierten Person (also deren letzter Schul-Tag/gemeinsamer Unterricht)! Die Quarantäne kann vorzeitig mit einem negativen PCR- oder POC-Antigentest, der frühestens am 5. Tag nach dem letztmöglichen Kontakt (also ab Tag 6) durchgeführt werden darf, beendet werden. Selbsttest wird nicht akzeptiert.  Sobald das negative PCR- oder POC-Ergebnis (Tag 6) vorliegt ist die Quarantäne automatisch aufgehoben. Bei Wiederbetreten der Schule ist das Testergebnis vorzulegen. Für enge Kontaktpersonen, die sich nicht testen lassen, gilt eine Quarantänepflicht für 10 Tage. Von der Quarantänepflicht ausgenommen sind Geboosterte, geimpfte Genesene, frische Geimpfte sowie frische Genesen (s. oben). Die Schule erhält von uns einen Infobrief, in dem alle Informationen enthalten sind. Diesen Infobrief leitet die Schulleitung an die betroffenen Kontaktpersonen weiter. Wir versuchen weiterhin einen Sammelabstrich an Tag 6 zu organisieren, sollte dies aufgrund hoher Fallzahlen nicht möglich sein, schicken wir Ihnen einen Infobrief mit Berechtigungsschein zu. Die engen Kontaktpersonen müssen sich dann zwecks Quarantäneverkürzung selbst um einen Test an einer Teststelle kümmern.  Die Quarantänepflicht gilt gem. Absonderungsverordnung, es erfolgt keine telefonische In-Quarantäne-Versetzung durch das Corona-Lagezentrum.
  1. für alle anderen Kontaktpersonen, also Schüler*innen und Lehrpersonal der Klasse/Kurse/Parallelklasse, die in den 5 Tagen vor dem positiven Abstrich gemeinsam mit der infizierten Person im Unterricht waren und ein Abstand > 2 m dauerhaft eingehalten wurde, besteht eine Testpflicht (Selbsttest in der Schule) für die nächsten 5 Schultage, jedoch keine Quarantänepflicht. Von der Testpflicht ausgenommen sind Geboosterte, geimpfte Genesene, frische Geimpfte sowie frische Genesen (s. oben)

Quarantänebescheinigung:

Quarantänebescheinigungen können am Ende der Absonderung ausgestellt werden. Hierzu benötigen wir per Email das negative Testergebnis und die Daten der betroffenen Kontaktperson.

Testmöglichkeiten:

POC-Antigentests führen die offiziellen Teststellen durch, eine Übersicht der Teststellen finden Sie hier:  https://covid-19-support.lsjv.rlp.de/hilfe/covid-19-test-dashboard/

PCR-Tests sind in mehreren Praxen und Teststellen möglich: https://www.praxisfinder-rlp.de/corona-anlaufstellen/tabelle

Neben unserem mobilen und stationären Testangebot wird das Corona-Lagezentrum von folgenden Teststellen unterstützt:

  • VG Birkenfeld – Teststelle Alte Feuerwache, Brückener Str. 5, 55765 Birkenfeld, Tel. 0151 64335280  POC- und PCR-Testungen Mo-Sa von 09.00 bis 12.00 Uhr ohne Terminvereinbarung
  • VG Baumholder – DLRG-Teststelle am Weiher, Am Weiherdamm, 55774 Baumholder, Tel. 06783-5994, POC- und PCR-Testungen  Mo-Fr 17.00 bis 19.00 Uhr und Sa 10.00 bis 12.00 Uhr
  • VG Baumholder – Dorfgemeinschaftshaus Berschweiler über der Feuerwehr, Berggrube 30, 55777 Berschweiler, Tel. 06783-2163, POC- und PCR-Testungen Di und Do 18.00 – 20.00 Uhr, Sa 16.00 – 18.00 Uhr, So, 09.00 – 12.00 Uhr

ACHTUNG:  Für positiv getestete Personen, deren Hausstandsmitglieder sowie private Kontaktpersonen gelten andere Regelungen!

Schaubild Schulen Kontaktpersonenmanagement ab 15.01.2022

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Januar 3 2022

Neue Quarantäne-Vorgabe des Gesundheitsamt wegen Omikron

Liebe Eltern,
ich wünsche Ihnen ein frohes neues Jahr und hoffe, dass Sie gesund und erfolgreich starten. Das Gesundheitsamt hat uns folgende Information zur aktuellen Situation mitgeteilt:

Sehr geehrte Damen und Herren, leider haben uns die ersten bestätigten Omikron-Fälle im Landkreis Birkenfeld erreicht, daher möchten wir Sie mit dieser Email über die Verfahrensweise bei Omikron informieren:
Wenn das Labor bei einem positiven PCR-Ergebnis einen Verdacht auf die Omikronvariante meldet, gilt:

  • alle engen Kontaktpersonen eine Quarantänepflicht für 14 Tage (gerechnet ab dem letzten Kontakt zu der infizierten Person)
  • keine Verkürzung der Quarantäne möglich
  • Quarantänepflicht gilt nach aktuellem Stand auch für Genesene, Geimpfte und Geboosterte
  • Alle Kontaktpersonen erhalten von uns eine schriftliche Absonderungsanordnung / Getestet werden die Kontaktpersonen per PCR-Test direkt (also so schnell wie möglich) sowie noch einmal frühestens an Tag 11 nach dem letzten Kontakt.

Je nach Labor können zwischen dem positiven PCR-Ergebnis und der Meldung des Omikronverdachts mehrere Stunden bis Tage liegen. Das bedeutet, dass zunächst das allgemeine Verlaufsschema für Schulen und Kitas gem. Absonderungsverordnung greift und dass Geimpfte und Genesene nicht in Quarantäne müssen. Wenn uns jedoch nach 2-3 Tagen der Omikronverdacht bestätigt wird, müssen wir alle engen Kontaktpersonen in der Klasse und Kita, unabhängig ihres Impf-/Genesenenstatus in Quarantäne versetzen.

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Dezember 9 2021

Neue Quarantäne-Regelung

Guten Morgen, ab sofort tritt durch das Gesundheitsamt folgende Regelung in Kraft:
Beim Auftreten des zweiten Falls oder mehreren Fällen innerhalb einer Klasse/eines Kurses (Ausbruchsgeschehen):

  • ab sofort ALLE MitschülerIinnen und Lehrkräfte, die an den letzten 5 Tagen zusammen mit den positiv getesteten Personen Unterricht hatten, als enge Kontaktpersonen gem. § 3 Abs. 5 Nr. 1 AbsonderungsVO gewertet.
    • auch Schüler/innen aus anderen Klassen, die gemeinsam mit den infizierten Personen im Unterricht waren (GTS, Religion / Ethik).
  • es gilt eine Absonderungs- und Quarantänepflicht für 10 Tage, mit der Möglichkeit sich frühestens am 5. Tag der Absonderung per PCR-Test freizutesten.
    • Quarantänebeginn ist das Datum des Bekanntwerden des zweiten Falls, ab dann müssen die Kontaktpersonen sich umgehend in Quarantäne begeben.
    • Ausnahme: Für asymptomatische vollständig geimpfte oder genesene Personen besteht keine Test- und Quarantänepflicht.

Den Termin für den jeweiligen Sammel-PCR-Test (der frühestens an Tag 5 durchgeführt werden darf) planen und organisiert das Gesundheitsamt.

  • Diesen teilen wir Ihnen in der Form eines Elternbriefes per Email mit

Sobald das negative Testergebnis dieses Tests vorliegt, ist die Quarantäne automatisch beendet und die Schüler/innen dürfen die Schule wieder besuchen.

  • Das Testangebot des Sammeltermins gilt nicht für positiv getestete Schüler*innen. Diese bleiben mindestens 14 Tage in Quarantäne.
  • Es besteht für positiv getestete Personen aktuell keine Möglichkeit die Quarantäne zu verkürzen.

Anbei das Schaubild zur Info

Schaubild Schulen Kontaktpersonenmanagement ab 08.12.2021

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November 23 2021

Förderverein Jahreshauptversammlung Donnerstag, 25.11.21 – 18 Uhr

Liebe Eltern und KollegInnen,
hiermit möchte ich Sie noch einmal an unsere Jahreshauptversammlung des Fördervereins erinnern, die am kommenden Donnerstag um 18 Uhr im Mehrzweckraum in der Schule stattfindet.
Es gilt die 2G-Regel, bringen Sie daher bitte einen entsprechenden Nachweis mit.

Vielen Dank für Ihr Verständnis

Herzliche Grüße
Florian Neudert (stellv. Vorsitzender des FöV)

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