September 13 2021

Neue Absonderungsverordnung

Schaubild Schulen Kontaktpersonenmanagement ab 13.09.2021

Liebe Eltern,

  • Neu ist, dass nun auch positive Selbsttests in den Schulen schon als positiver Fall gewertet werden.

Bei einem einzigen positiven Fall (Selbsttest, POC oder PCR) in der Klasse gilt nun keine Absonderungspflicht mehr, sondern eine 5-tägige Pflicht zum Selbsttesten sowie die Maskenpflicht in der Schule (§ 3 Abs. 2 a). Wird der Selbsttest in der Nachtestung durch einen negativen POC-Schnelltest oder eine negative PCR widerlegt, entfällt die Masken- und Testpflicht wieder.

Tritt in der gleichen Klasse/im gleichen Kurs innerhalb von 7 Tagen ein zweiter positiver Fall auf, handelt es sich gem. Infektionsschutzgesetz um ein Ausbruchsgeschehen. Bei einem Ausbruch gelten die Regeln des § 3 Abs. 2 c) der Absonderungsverordnung. Dann muss die ganze Klasse unverzüglich nach Hause in Absonderung gehen.

Absonderung bedeutet, dass die Personen sich häuslich absondern müssen, sie dürfen das Haus/die Wohnung nicht verlassen und keinen Besuch empfangen.

Die direkten Sitznachbarn (links, rechts, die Bank davor und dahinter) der positiven Fälle, sowie andere Personen, die engen Kontakt zu den positiven Fällen hatten (z.B. Sportgruppe, die in einer Turnhalle Sport gemacht hat oder enger Kontakt in der Pause) müssen für mindestens 5 Tage (gerechnet ab Bekanntwerden des zweiten positiven Falls) in Quarantäne bleiben. Sie haben die Möglichkeit die Quarantäne mit einem negativen PCR-Test, der frühestens am 5. Tag durchgeführt werden darf, zu beenden.
Der Rest der Klasse/Gruppe darf die Quarantäne direkt wieder mit negativem PCR-Test beenden und muss anschließend für 4 Tage in der Schule Selbsttests durchführen und Maske tragen. Der erste Selbsttest ist bei Wiederbetreten der Schule durchzuführen.

Die Masken-, Test- und Quarantänepflicht entfällt bei asymptomatischen vollständig Geimpften (letzte Impfung vor mind. 14 Tagen) oder Genesenen (mit gültigem Genesenenausweis).

Symptomatische Geimpfte und Genesene zählen als krankheitsverdächtig und müssen bis zum negativen PCR-Test in Quarantäne gehen.
Die positiv getesteten Personen bleiben weiterhin mindestens 14 Tage in Quarantäne, daran hat sich bislang noch nichts geändert. Ebenso deren private Kontaktpersonen und das häusliche familiäre Umfeld.

Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag

Corona KVBIR


Veröffentlicht13. September 2021 von FNeudert in Kategorie "Allgemein