Januar 3 2022

Neue Quarantäne-Vorgabe des Gesundheitsamt wegen Omikron

Liebe Eltern,
ich wünsche Ihnen ein frohes neues Jahr und hoffe, dass Sie gesund und erfolgreich starten. Das Gesundheitsamt hat uns folgende Information zur aktuellen Situation mitgeteilt:

Sehr geehrte Damen und Herren, leider haben uns die ersten bestätigten Omikron-Fälle im Landkreis Birkenfeld erreicht, daher möchten wir Sie mit dieser Email über die Verfahrensweise bei Omikron informieren:
Wenn das Labor bei einem positiven PCR-Ergebnis einen Verdacht auf die Omikronvariante meldet, gilt:

  • alle engen Kontaktpersonen eine Quarantänepflicht für 14 Tage (gerechnet ab dem letzten Kontakt zu der infizierten Person)
  • keine Verkürzung der Quarantäne möglich
  • Quarantänepflicht gilt nach aktuellem Stand auch für Genesene, Geimpfte und Geboosterte
  • Alle Kontaktpersonen erhalten von uns eine schriftliche Absonderungsanordnung / Getestet werden die Kontaktpersonen per PCR-Test direkt (also so schnell wie möglich) sowie noch einmal frühestens an Tag 11 nach dem letzten Kontakt.

Je nach Labor können zwischen dem positiven PCR-Ergebnis und der Meldung des Omikronverdachts mehrere Stunden bis Tage liegen. Das bedeutet, dass zunächst das allgemeine Verlaufsschema für Schulen und Kitas gem. Absonderungsverordnung greift und dass Geimpfte und Genesene nicht in Quarantäne müssen. Wenn uns jedoch nach 2-3 Tagen der Omikronverdacht bestätigt wird, müssen wir alle engen Kontaktpersonen in der Klasse und Kita, unabhängig ihres Impf-/Genesenenstatus in Quarantäne versetzen.


Veröffentlicht3. Januar 2022 von FNeudert in Kategorie "Allgemein