April 25 2023

Servicestellen für die entgeltliche Schulbuchausleihe 2023/2024

Liebe Eltern,
Für Fragen oder für Hilfestellungen bei der Anmeldung zur entgeltlichen Schulbuchausleihe stehen folgende Servicestellen vom 26. Mai bis zum 26. Juni 2023 für Sie zur Verfügung (Termine nur nach Absprache!):
Stadtverwaltung Idar-Oberstein
Auf der Idar 17, 55743 Idar-Oberstein:

Sarina Mayer, Tel.: 06781/64-543 oder
Laura Grasmück, Tel.: 06781/64-528

Wichtig:

  • Wenn Sie Lernmittelfreiheit beantragt haben, brauchen Sie sich nicht mehr für die entgeltliche Schulbuchausleihe im Internet anzumelden! Sie haben jedoch die Möglichkeit, sich mit dem Schüler-Code im Lernmittelportal anzumelden, um sich zu informieren bzw. sich dort die Liste mit der im Ausleihpaket enthaltenen Bücher und Arbeitshefte anzusehen.
  • Sollten Sie bereits im Jahr 2022/23 an der Schulbuchausleihe teilgenommen und sich auch für das Jahr 2023/24 für die Ausleihe entschieden haben, müssen nur die Bücher zurückgegeben werden, die im nächsten Schuljahr nicht mehr benötigt werden.
  • Sollten Sie nicht erneut teilnehmen, müssen alle Bücher zurückgegeben werden!

Nach dem 30. Juni 2023 erhalten Sie von der Schule eine genaue Liste der Bücher, die zurückgegeben werden müssen (Rücknahmeschein).

Ausgabe der Schulbuchpakete:
Ihre Kinder erhalten die entliehenen Schulbücher ausschließlich in den Schulen am Schuljahresanfang gegen eine Empfangsbestätigung. Die Bücher sind Eigentum des Schulträgers und müssen schonend behandelt werden. Das Etikett auf der Rückseite der Bücher darf nicht beschädigt bzw. entfernt werden. Bei Beschädigung der Bücher muss Schadensersatz geleistet werden. Wir empfehlen Ihnen daher ausdrücklich, die Bücher mit einem Schutzumschlag zu versehen, der rückstandslos zu entfernen ist (keine Klebefolie)!

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Januar 26 2023

Unterricht in der Muttersprache – Angebot vom Ministerium

An die
Eltern der Schülerinnen und Schüler, deren Muttersprache oder Herkunftssprache nicht Deutsch ist:
Unterricht in der Herkunftssprache

Sehr geehrte Eltern,
auch im kommenden Schuljahr 2023/2024 bieten wir den Schülerinnen und Schülern, der Klassen 1-10, die Interesse an ihrer Herkunftssprache (Muttersprache) haben, die Möglichkeit, am Herkunftssprachenunterricht (HSU) teilzunehmen, wenn dies personell möglich ist und mindestens 10 Schülerinnen und Schüler diesen Unterricht regelmäßig besuchen. An welcher Schule der Unterricht stattfindet und ob er am Vormittag oder am Nachmittag angeboten wird, hängt von den jeweiligen organisatorischen Möglichkeiten ab und kann erst nach Auswertung der eingegangenen Anmeldungen entschieden werden. Die Fahrtkosten können nicht übernommen werden. Die Leistungsbeurteilung im HSU wird in der der Klassenstufe entsprechenden Form in das Zeugnis aufgenommen. Auf der beigefügten Übersicht können Sie sehen, wo aktuell herkunftssprachlicher Unterricht angeboten wird. Weitere Informationen zum Herkunftssprachenunterricht in Rheinland-Pfalz finden Sie auf dem Bildungsserver https://migration.bildung-rp.de/herkunftssprachen-unterricht-hsu.html.
Wenn Ihr Kind neu oder weiterhin den Unterricht in der Herkunftssprache besuchen soll, füllen Sie bitte die beigefügte Meldung mit den Kontaktdaten aus und geben Sie diese bis zum 24.03.2023 an die Klassenleitung/Schule zurück.
Danach können keine Anmeldungen mehr angenommen werden.
Mit freundlichen Grüßen
F. Neudert

Anmeldeformular HSU Trier 2023

Übersicht Angebot Sprachen HSU Trier 2023

FAQ HSU

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Januar 18 2023

Informationen zum Mittagessen für die Monate Januar 2023 bis September 2023

Sehr geehrte Eltern,
Ihr Kind ist für das Mittagessen angemeldet, darum möchten wir Sie über die Veränderungen für die Monate Januar 2023 bis September 2023 informieren:


Aufgrund eines Beschlusses des Stadtrates wird Ihnen in der Zeit vom 01.01.2023 bis 30.09.2023 nur der halbe Preis für das Mittagessen Ihres Kindes in Rechnung gestellt werden.


Die einzelnen Abrechnungen werden in gewohnter Weise erfolgen.


Mit freundlichen Grüßen
Ihr Jugendamt der Stadt Idar-Oberstein

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Januar 16 2023

Anmeldung Kann-Kinder

Anmeldung der Kann-Kinder am 13.01.2023 von 08.00 Uhr bis 11.30 Uhr

Bitte bringen Sie mit:

  • Impfausweis (Nachweis Masernschutz)
  • Geburtsurkunde
  • Sorgerechtsbescheinigung bei Alleinerziehenden

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Dezember 2 2022

Corona: Neuer Hygieneplan

Liebe Eltern,
unter der Rubrik Elterninformation finden Sie den aktuellen 19. Hygieneplan und ein Informationsschreiben zum Umgang mit Erkältungs-/Krankheitssymptomen bei Kindern und Jugendlichen in Kita und Schule in Rheinland-Pfalz
Die wesentlichen Änderungen im Hygieneplan betreffen die Regelungen:
1. Umgang mit positiv auf das Coronavirus SARS-CoV-2 getestete Personen,
2. Umgang mit Erkältungs-/Krankheitssymptomen in Schulen,
3. Einsatz schwangerer Lehrerinnen

Herzliche Grüße
F. Neudert

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November 24 2022

Corona: Änderung der Regelungen zur Absonderung – Ersatz der Absonderungspflicht

Liebe Eltern,
es gibt Neuigkeiten. Ab 26. November2022 wird die Absonderungsverordnung (Quarantäneverordnung) aufgehoben und durch die Schutzmaßnahmenverordnung ersetzt.

  • positiv getestete müssen nicht mehr mindestens fünf Tage in Quarantäne
  • stattdessen absonderungsersetzende Schutzmaßnahmen

Für den Schulbetrieb gilt:

Maskenpflicht: Positiver Test (PoC oder Selbsttest) -> Pflicht außerhalb der eigenen Wohnung eine medizinische Maske oder eine FFP2-Maske zu tragen
Maskenpflicht entfällt -> frühestens nach fünf Tagen (mindestens 48 Stunden symptomfrei)
Maskenpflicht endet -> spätestens nach Ablauf von zehn Tagen

Die Maske darf abgesetzt werden: im Freien ein Mindestabstand von 1,5 Metern ausschließlich Kontakt zu anderen positiv getesteten Personen besteht sich eine positiv getestete Person allein im geschlossenen Raum
Ist das Tragen einer Maske z. B. aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich, besteht Absonderungspflicht!

  • Generell gilt weiter: Wer krank ist, soll zu Hause bleiben! Das heißt, symptomatisch erkrankte Schülerinnen und Schüler und Lehrer sollen die –Schule nicht besuchen (egal welche Infektion vorliegt)
  • Es entfällt die Meldepflicht im Schulbereich

ABER:

  • Bei einer symptomlosen Infektion sind sowohl Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte als auch pädagogische Fachkräfte unter Beachtung der Maskenpflicht weiter zum Schulbesuch verpflichtet

Hier finden Sie das entsprechende Schreiben des Ministeriums

Viele Grüße
F. Neudert

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September 26 2022

Einladung zur SEB-Wahl

Liebe Eltern,

anbei die Einladung zur SEB-Wahl am 04.10.2022. Eingeladen sind:
1. Klassenelternsprecher/in
2. Stellvertreter/in
3. zwei Wahlvertreter/innen

SEB-Einladung

TOP 1) Begrüßung
TOP 2) Bericht des SEB
TOP 3) Durchführung von Neuwahlen

Viele Grüße
Florian Neudert

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September 15 2022

SEB-Wahl

Liebe Eltern,
Dienstag, 04.10.2022 um 18 Uhr im MZR der GS Auf der Bein

Aufgrund der gestiegenen Schülerzahl wächst der SEB von 6 auf 8 Personen (4 Mitglieder und 4 Stellvertreter)

Wählbar sind:
Alle Personen, die Sorgeberechtigte für einen Schüler / eine Schülerin an der GS Auf der Bein sind
Wer für den SEB kandidieren möchte, kann seine Kandidatur gerne an diesem Abend bekannt geben, oder sie schriftlich bei der Schulleitung (Wahlleitung) einreichen.

Wahlberechtigt sind:
– KlassenelternsprecherIn und der/die VertreterIn
– je zwei WahlvertreterInnen aus jeder Klasse

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September 9 2022

Zeitungsartikel Bussituation

Die ÖPNV-Beschwerdestelle bei
der Kreisverwaltung ist unter den
Telefonnummern 06782/15-218, -221
und -270 erreichbar. Der RNN bietet
für Reklamationen ein Onlineformular
an www.rnn.info/kontakt/fragenbeschwerde
n

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