Dezember 9 2021

Neue Quarantäne-Regelung

Guten Morgen, ab sofort tritt durch das Gesundheitsamt folgende Regelung in Kraft:
Beim Auftreten des zweiten Falls oder mehreren Fällen innerhalb einer Klasse/eines Kurses (Ausbruchsgeschehen):

  • ab sofort ALLE MitschülerIinnen und Lehrkräfte, die an den letzten 5 Tagen zusammen mit den positiv getesteten Personen Unterricht hatten, als enge Kontaktpersonen gem. § 3 Abs. 5 Nr. 1 AbsonderungsVO gewertet.
    • auch Schüler/innen aus anderen Klassen, die gemeinsam mit den infizierten Personen im Unterricht waren (GTS, Religion / Ethik).
  • es gilt eine Absonderungs- und Quarantänepflicht für 10 Tage, mit der Möglichkeit sich frühestens am 5. Tag der Absonderung per PCR-Test freizutesten.
    • Quarantänebeginn ist das Datum des Bekanntwerden des zweiten Falls, ab dann müssen die Kontaktpersonen sich umgehend in Quarantäne begeben.
    • Ausnahme: Für asymptomatische vollständig geimpfte oder genesene Personen besteht keine Test- und Quarantänepflicht.

Den Termin für den jeweiligen Sammel-PCR-Test (der frühestens an Tag 5 durchgeführt werden darf) planen und organisiert das Gesundheitsamt.

  • Diesen teilen wir Ihnen in der Form eines Elternbriefes per Email mit

Sobald das negative Testergebnis dieses Tests vorliegt, ist die Quarantäne automatisch beendet und die Schüler/innen dürfen die Schule wieder besuchen.

  • Das Testangebot des Sammeltermins gilt nicht für positiv getestete Schüler*innen. Diese bleiben mindestens 14 Tage in Quarantäne.
  • Es besteht für positiv getestete Personen aktuell keine Möglichkeit die Quarantäne zu verkürzen.

Anbei das Schaubild zur Info

Schaubild Schulen Kontaktpersonenmanagement ab 08.12.2021


Veröffentlicht9. Dezember 2021 von FNeudert in Kategorie "Allgemein