April 27 2021

FFP2-Masken-Pflicht im ÖPNV

Liebe Eltern / Sorgeberechtigte,
laut §28 b Satz 1 Abs. 9 Infektionsschutzgesetz §28b IfSG gilt: Überschreitet ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt an drei aufeinander folgenden Tagen den Schwellenwert von 100 (RKI-Wert), so gelten dort ab dem übernächsten Tag die folgenden Maßnahmen:

  • Bei der Beförderung von Personen im öffentlichen Personennahverkehr einschließlich […] und Schülerbeförderung besteht für Fahrgäste sowohl während der Beförderung als auch während des Aufenthalts in einer zu dem jeweiligen Verkehr gehörenden Einrichtung die Pflicht zum Tragen einer Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) […]

Durch eine private Spende können wir allen Buskindern heute eine FFP2-Maske zur Verfügung stellen!

Viele Grüße F. Neudert


Veröffentlicht27. April 2021 von FNeudert in Kategorie "Allgemein